Fachkunde
Die Datenschutzgesetze des Bundes, der Länder und der Kirchen fordern eine ausreichende
Fachkunde des Datenschutzbeauftragten. Die Fachkunde kann dabei durch die Teilnahme
an Seminaren und Schulungen, abgelegte Prüfungen sowie vorhandene Medien nachgewiesen werden.
In DSBbrain2000® stehen verschiedene Module zur Dokumentation
der Fachkunde des Anwenders zur Verfügung. Der Anwender ist dabei nicht zwingend
nur der Datenschutzbeauftragte. Auch Stellvertreter oder Koordinatoren können ihre
Fachkunde dokumentieren. Diese Informationen werden bei der Erstellung des
Tätigkeitsberichtes selbstverständlich berücksichtigt.