Fachkunde

Die Datenschutzgesetze des Bundes, der Länder und der Kirchen fordern eine ausreichende Fachkunde des Datenschutzbeauftragten. Die Fachkunde kann dabei durch die Teilnahme an Seminaren und Schulungen, abgelegte Prüfungen sowie vorhandene Medien nachgewiesen werden.

In DSBbrain2000® stehen verschiedene Module zur Dokumentation der Fachkunde des Anwenders zur Verfügung. Der Anwender ist dabei nicht zwingend nur der Datenschutzbeauftragte. Auch Stellvertreter oder Koordinatoren können ihre Fachkunde dokumentieren. Diese Informationen werden bei der Erstellung des Tätigkeitsberichtes selbstverständlich berücksichtigt.

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