Beschäftigte und Schulungen
Das Nutzerregister versetzt den Anwender in die Lage, nutzerspezifische Informationen
zu Beschäftigten einzugeben sowie Nutzer mit vorhandenen Verpflichtungen, Schulungen,
automatisierten Verarbeitungen und nicht automatisierten Dateien zu verknüpfen.
Damit erfüllt der Datenschutzbeauftragte seine dokumentarischen Aufgaben, die sich aus den Datenschutzgesetzen des Bundes, der Länder und der Kirchen
ergeben.
Bestehende Nutzerlisten können in die DSBbrain2000®-Datenbank
übernommen werden. Um auch umfangreiche Mitarbeiterbestände komfortabel mit Schulungen,
Verpflichtungen und Registerdatensätzen zu verknüpfen, enthält die Software ein
Werkzeug zur Stapelverarbeitung.
Eine wichtige, vorrangige und zu dokumentierende Aufgabe des Datenschutzbeauftragten
bleibt die Sensibilisierung der Beschäftigten hinsichtlich des Datenschutzes. Schulungen,
u.U. mit anschließender Verpflichtung, eignen sich besonders gut, dieses Ziel zu
erreichen. Ein eigenes Modul unterstützt den Datenschutzbeauftragten, diese Schulungen
zu verwalten. Diese Dokumentation wird automatisch Bestandteil des
Tätigkeitsberichtes zur Vorlage gegenüber der Geschäftsleitung.