Beschäftigte und Schulungen

Nutzerregister

Nutzerregister

Das Nutzerregister versetzt den Anwender in die Lage, nutzerspezifische Informationen zu Beschäftigten einzugeben sowie Nutzer mit vorhandenen Verpflichtungen, Schulungen, automatisierten Verarbeitungen und nicht automatisierten Dateien zu verknüpfen. Damit erfüllt der Datenschutzbeauftragte seine dokumentarischen Aufgaben, die sich aus den Datenschutzgesetzen des Bundes, der Länder und der Kirchen ergeben.

Bestehende Nutzerlisten können in die DSBbrain2000®-Datenbank übernommen werden. Um auch umfangreiche Mitarbeiterbestände komfortabel mit Schulungen, Verpflichtungen und Registerdatensätzen zu verknüpfen, enthält die Software ein Werkzeug zur Stapelverarbeitung.

Schulungen

Schulungen

Eine wichtige, vorrangige und zu dokumentierende Aufgabe des Datenschutzbeauftragten bleibt die Sensibilisierung der Beschäftigten hinsichtlich des Datenschutzes. Schulungen, u.U. mit anschließender Verpflichtung, eignen sich besonders gut, dieses Ziel zu erreichen. Ein eigenes Modul unterstützt den Datenschutzbeauftragten, diese Schulungen zu verwalten. Diese Dokumentation wird automatisch Bestandteil des Tätigkeitsberichtes zur Vorlage gegenüber der Geschäftsleitung.