Nutzungsbestimmungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Mit Abschluss dieses Vertrages mit Black Brain Medien Dienste Ulf Hillig wird dem Erwerber vom Rechteinhaber, dem VertrauenswürdigeInformationsProzesse Ingenieurbüro Dr. Bernd Hillig, das Recht zur Nutzung von DSBbrain2000® im Rahmen der folgenden Bestimmungen eingeräumt. Zugleich wird ihm das Recht zum Bezug von Aktualisierungen in einem Abonnement eingeräumt. Das Programm, die enthaltene Datenbank und die zugehörige Dokumentation sind urheber- und markenrechtlich geschützt.

§ 2 Erwerb des Programms

  1. Eine Kopie von DSBbrain2000® und dessen Dokumentation wird dem Erwerber als CD-ROM oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung gestellt. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
  2. Nach Vertragsschluss wird dem Erwerber der Zugriff auf eine Lizenzdatei gewährt, die der Registrierung des Programms dient. Unterbleibt die Registrierung, kann DSBbrain2000® nach einem vorher festgelegten Datum, welches beim Erwerb mitgeteilt wird, nicht mehr gestartet werden.
  3. Aktuelle Informationen zu DSBbrain2000®, die Zugangsberechtigung und der Support werden dem Erwerber mittels E-Mail, Newsletter oder auf der Internet-Produktseite www.dsbbrain2000.de zur Verfügung gestellt.

§ 3 Abonnement für Aktualisierungen

  1. Mit Vertragsschluss wird der Endnutzer für Produktaktualisierungen wie z.B. Programmupdates, Datenbankupdates sowie neue Module und Produkte vorgemerkt. Die Produktaktualisierungen können ausschließlich über die Internet-Produktseite bezogen werden.
  2. Das Abonnement beginnt im Monat nach dem Erwerb des Produkts. Der Bezug von Aktualisierungen kann jederzeit schriftlich gekündigt werden.
  3. Für den Bezug von Aktualisierungen wird ein jährliches Entgelt gemäß der aktuellen Preisliste fällig. Das Entgelt wird monatsanteilig berechnet, wobei im Falle der Kündigung des Abonnements die Berechnung bis zum Ende des Monats erfolgt, der dem Kündigungstermin vorangeht. Beginnt das Abonnement nach dem 31.10. des Jahres, fällt für dieses Jahr kein anteiliges Entgelt mehr an.
  4. Die Rechnungslegung erfolgt am Ende des Kalenderjahres bzw. nach der Kündigung. Solange das Entgelt für das abgelaufene Kalenderjahr nicht entrichtet wurde, ist ein Bezug weiterer Aktualisierungen nicht möglich.

§ 4 Inhalt des übertragenen Nutzungsrechts

  1. Das einfache Nutzungsrecht an der erworbenen Kopie von DSBbrain2000® und den im Rahmen des Abonnements erworbenen Aktualisierungen wird dem Erwerber unbeschadet zwingender gesetzlicher Regelungen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen gewährt. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Verwertung ist nicht zulässig.
  2. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende, ganze oder teilweise Vervielfältigen des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung von DSBbrain2000® und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch einen Computer.
  3. Der Erwerber hat das Recht, die erworbene Kopie von DSBbrain2000® in den juristisch nicht selbstständigen Betrieben seines Unternehmens zur gleichen Zeit auf beliebig vielen Computern oder im Netzwerk zu nutzen. Eine Nutzung dieser Kopie in einem dritten Unternehmen, das zum Konzern des Erwerbers gehört, ist unzulässig.
  4. Die erworbene Kopie von DSBbrain2000® ermöglicht es dem Erwerber, mehrere Mandate, d.h. Daten über dritte Unternehmen, zu verwalten. Eine Übertragung der verwalteten Daten auf einen Computer dieser dritten Unternehmen ist nur zulässig, sofern das betreffende Unternehmen ebenfalls eine Kopie von DSBbrain2000® erworben hat.
  5. Der Erwerber ist berechtigt, insbesondere von dem aus dem Internet herunter geladenen Programm und den Aktualisierungen, eine Sicherheitskopie anzufertigen.
  6. Die Übersetzung, Dekompilierung und Entassemblierung des Programmcodes oder von Teilen desselben ist unzulässig. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Vor einer Dekompilierung verpflichtet sich der Erwerber, mit dem Rechteinhaber, VertrauenswürdigeInformationsProzesse Ingenieurbüro Dr. Bernd Hillig, zu verhandeln, um eine Lösung für sein Informationsbedürfnis ohne Dekompilierung zu erreichen.

§ 5 Weitergabe von DSBbrain2000®

  1. Der Erwerber ist berechtigt, DSBbrain2000® im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben.
  2. Mit der Weitergabe des Programms geht das Nutzungsrecht gemäß § 4 auf den nachfolgenden Nutzer über. Zugleich erlischt die Berechtigung des Erwerbers zur Nutzung gemäß § 4. Mit der Weitergabe hat der Erwerber alle Kopien und Teilkopien des Programms und der Aktualisierungen umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.
  3. Der Erwerber ist verpflichtet, die Weitergabe gegenüber Black Brain Medien Dienste Ulf Hillig schriftlich anzuzeigen. Fehlt diese Anzeige, können dem neuen Vertragspartner keine Aktualisierungen zur Verfügung gestellt werden.

§ 6 Gewährleistung

  1. DSBbrain2000® wurde technisch und inhaltlich mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Datenbestandes, insbesondere der Adressdaten, der Glossar-Daten und der Daten des Quellenmoduls sowie für die Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Der Erwerber weiß, dass Datenbestand, Abfragesoftware und Dokumentation Fehler haben können, die aber den Wert und die Tauglichkeit des Produktes nicht grundsätzlich in Frage stellen. Diese geben deshalb keinen Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadenersatz. Der Erwerber oder Nutzer wird deshalb die Rechercheergebnisse durch Anwendung seiner Fachkunde überprüfen.
  2. Black Brain Medien Dienste Ulf Hillig übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit des Programms. Insbesondere wird keine Haftung dafür übernommen, dass das Programm den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen Programmen oder mit Hardwareeinheiten zusammenarbeitet, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Außer im Falle der ausdrücklichen Zusicherung haftet Black Brain Medien Dienste Ulf Hillig ferner nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung, wobei der Ersatz von reinen Vermögensschäden wie Produktionsausfall, entgangenem Gewinn usw. auf die Höhe des für DSBbrain2000® gezahlten Preises begrenzt ist. Dies gilt auch für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
  3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Black Brain Medien Dienste Ulf Hillig beträgt ein Jahr seit der Bereitstellung des Programms nach § 2 Abs. 1.

§ 7 Sonstiges

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Dresden.